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Prüfungsordnung

-Bestimmungen

  Prüfungsordnung
Voraussetzungen
Aufteilung in
Abteilungen
Zulassungs-bestimmungen
Prüfungsteilnehmer
Unbefangenheits-probe
Punkte u. Bewertungen
TSB
Verhalten der Prüfungsteilnehmer
Aufgaben des LR
Aufgaben des
Prüfungsleiters
Hinweise zur
Vorführung
Halsbandpflicht
Abbruch
  Disziplinarrecht
-Abteilung A
-Abteilung B
-Abteilung C
-Fährtenhundprüfung
-Wachhundprüfung
-Rettungshundprüfung
Prüfungsordnung
des Verbandes für das deutsche Hundewesen (VDH)

Gültig ab 1. Januar 1996

Allgemeine Bestimmungen
Diese Regelungen treten am 01.01.1996 in Kraft und ersetzen die bisher bei den Vereinen/Verbänden gültigen Bestimmungen.

Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen im Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteidigten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung ist in der PO des VDH festgehalten. Die Vorschriften der PO sind für alle Beteidigten bindent. Alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen.

Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscarkter; Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu machen. Die Mitgliedverbände der AZG sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.

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Prüfungsvoraussetzungen

Prüfungsstufen und Zulassungsalter
Die PO ist unterteilt in:


SchH A 18 Monate
SchH 1 18 Monate
SchH 2 19 Monate
SchH 3 20 Monate
FH 1 16 Monate
FH 2 20 Monate
BH 15 Monate
AD 16 Monate (SV)
WH 12 Monate
RTP 14 Monate



Für die Veranstaltung ohne Prüfungscarakter gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen PO.
Reine Schutzdienstveranstaltungen sind nicht zu lässig.



Behörden-DH Prüfungen
DH-PO 1 gilt als SchH 2,
DH-PO 2 gilt als SchH 3.



Prüfungssaison
Beginn und Ende Der Prüfungssaison werden von der AZG rechtzeitig festgelegt.



Prüfungstage
Samstag, Sonntag und Feiertag

Der Freitag (ab 12.00 Uhr) kann nur in Verbindung mit Samstag oder Samstag und Sonntag geschützt werden, wenn eine Überzahl an Hunden gemeldet wird. Es darf keine Prüfung nur an einem Freitag stattfinden.

Im Rahmen einer Zwei-Tages-Veranstaltung kann am ersten Tag die BH-Prüfung und am darauf folgenden Tag die SchH-Prüfung abgelegt werden.
Es bedarf auch dann keiner Überzahl, um die Prüfung von Samstag auf Freitag auszudehnen.

Ausnahme: Feiertagsregelung der jeweiligen Bundesländer bzw. Sonderbestimmungen der AZG-MV sind zu beachten.

Ein Hundeführer darf an einer termingeschützten Prüfung nicht mehr als zwei Hunde vorführen und kann nur an einer Veranstaltung pro Tag teilnehmen.



Prüfungsarten/Anzahl der zugelassenen Hunde pro Tag

Art der
Prüfung
Prüfungen
Ausdauer-
prüfung
Wettkampf ohne AKZ
Anzahl der zu
wertenden Hunde (max)
30 Abt.
20 Hunde
40 Abt.
Mindestanzahl der Teilnehmer
4
4
4

Werden mehr als zehn Hunde in der FH vorgeführt, ist ein 2. LR über die Terminschutzstelle zu verpflichten. Beaufsichtigt der 2. LR das legen der Fährte, so hat er ebenfalls die Prüfungsunterlagen zu unterzeichnen.
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Aufteilung der Prüfung in die Anzahl der Abteilungen

BH
SchH A
SchH/IP 1
SchH/IP 2
SchH/IP 3
FH1/FH2
FCI-FH je Tag
RT
WH
2
2
3
3
3
3
3
2
2

Grundsätzlich gilt, dass ein LR an einem Tag bis 30, an Freitagen bis 15 Abteilungen bewerten kann.

Ist mit der Prüfung eine AD geschützt, so ist es dem LR freigestellt, anschließend AD abzunehmen. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.

Bei der AD können auch solche Hunde vorgeführt werden, die an der Prüfung vorher teilgenommen haben.

Ein Addieren der Teilnehmerzahl der Prüfung und der AD ist nicht erforderlich.

An einer Prüfung müssen mindestens 4 Teilnehmer an den Start gehen. Sie können in SchH-, IP-, FH-, BH-, WH- und RT-Prüfungen vorgeführt werden.

Es steht jedem HF frei, eine abgelegte Prüfung ohne Einhaltung einer bestimmten Frist zu wiederholen, jedoch nicht innerhalb einer Prüfung. Es dürfen nur gesund erscheinende Hunde zur Prüfung geführt werden.

Hunde können an einem Prüfungstermin nur zu einer Stufe zugelassen werden, ausgenommen BH.

Hat ein Hund ein SchH- oder IP- Ausbildungskennzeichen erhalten, so darf er zur nächsthöheren Prüfungsstufe erst nach 4 Wochen geführt werden.

Von BH zu SchH 1/FH und von SchH zu FH sind keine Wartezeiten vorgeschrieben, so weit das Zulassungsalter erreicht ist.

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Zulassungsbestimmungen

Vereinveranstaltungen sind für alle Mitglieder der dem VDH angeschlossenen Vereine/Verbände offen.

Vor der ersten Teilnahme an einer SchH-Prüfung ist für jeden Hund eine bestandene BH-Prüfung nachzuweisen, die innerhalb des AZG-Verbandes abgelegt sein muss.

Hunde, die in deutschen Eigentum stehen und im Ausland ein AKZ erworben haben, müssen vor dem Ablegen einer weiteren SchH- oder IP-Prüfung in Deutschland den Nachweis einer bestandenen BH-Prüfung im AZG-Bereich erbringen.

Hunde, die von ausländischem in deutsches Eigentum übergehen, müssen vor Ablegen einer weiteren Prüfung eine BH-Prüfung unter einem AZG-LR nachweisen.

Hunde, die ständig in ausländischem Besitz stehen und in Deutschland eine Prüfung ablegen, brauchen bei Vorlage des ausländischen Leistungsnachweises keine BH-Prüfung