Allgemeine
Bestimmungen
Diese Regelungen treten am 01.01.1996 in Kraft
und ersetzen die bisher bei den Vereinen/Verbänden
gültigen Bestimmungen.
Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen
im Bezug auf Durchführung und Verhalten
der Beteidigten sportlichen Grundsätzen.
Die Art der Vorführung und deren Beurteilung
ist in der PO des VDH festgehalten. Die Vorschriften
der PO sind für alle Beteidigten bindent.
Alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen
zu erfüllen.
Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscarkter;
Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich
bekannt zu machen. Die Mitgliedverbände
der AZG sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.
Prüfungsvoraussetzungen
Prüfungsstufen
und Zulassungsalter
Die PO ist unterteilt in:
| SchH
A |
18
Monate |
| SchH
1 |
18
Monate |
| SchH
2 |
19
Monate |
| SchH
3 |
20
Monate |
| FH
1 |
16
Monate |
| FH
2 |
20
Monate |
| BH |
15
Monate |
| AD |
16
Monate (SV) |
| WH |
12
Monate |
| RTP |
14
Monate |
Für die Veranstaltung ohne Prüfungscarakter
gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen PO.
Reine Schutzdienstveranstaltungen sind nicht zu lässig.
Behörden-DH
Prüfungen
DH-PO 1 gilt als SchH 2,
DH-PO 2 gilt als SchH 3.
Prüfungssaison
Beginn und Ende Der Prüfungssaison werden
von der AZG rechtzeitig festgelegt.
Prüfungstage
Samstag, Sonntag und Feiertag
Der Freitag (ab 12.00 Uhr)
kann nur in Verbindung mit
Samstag oder Samstag und
Sonntag geschützt werden,
wenn eine Überzahl an
Hunden gemeldet wird. Es
darf keine Prüfung nur
an einem Freitag stattfinden.
Im Rahmen einer Zwei-Tages-Veranstaltung
kann am ersten Tag die BH-Prüfung
und am darauf folgenden Tag
die SchH-Prüfung abgelegt
werden.
Es bedarf auch dann keiner Überzahl,
um die Prüfung von Samstag
auf Freitag auszudehnen.
Ausnahme: Feiertagsregelung
der jeweiligen Bundesländer
bzw. Sonderbestimmungen der
AZG-MV sind zu beachten.
Ein Hundeführer
darf an einer
termingeschützten
Prüfung
nicht mehr
als zwei Hunde
vorführen
und kann nur
an einer Veranstaltung
pro Tag teilnehmen.
Prüfungsarten/Anzahl
der zugelassenen Hunde pro
Tag
Art
der
Prüfung |
Prüfungen |
Ausdauer-
prüfung |
Wettkampf
ohne AKZ |
Anzahl
der zu
wertenden Hunde (max) |
30
Abt. |
20
Hunde |
40
Abt. |
Mindestanzahl
der Teilnehmer |
4 |
4 |
4 |
Werden mehr als zehn Hunde in der FH vorgeführt,
ist ein 2. LR über die Terminschutzstelle zu verpflichten.
Beaufsichtigt der 2. LR das legen der Fährte, so hat
er ebenfalls die Prüfungsunterlagen zu unterzeichnen.
Aufteilung
der Prüfung in die Anzahl der Abteilungen
BH |
SchH
A |
SchH/IP
1 |
SchH/IP
2 |
SchH/IP
3 |
FH1/FH2 |
FCI-FH
je Tag |
RT |
WH |
2 |
2 |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
Grundsätzlich
gilt, dass ein LR an einem Tag bis 30, an Freitagen bis
15 Abteilungen bewerten kann.
Ist mit der Prüfung eine AD geschützt, so ist
es dem LR freigestellt, anschließend AD abzunehmen.
Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.
Bei der AD können auch solche Hunde vorgeführt
werden, die an der Prüfung vorher teilgenommen haben.
Ein Addieren der Teilnehmerzahl der Prüfung und
der AD ist nicht erforderlich.
An einer Prüfung müssen mindestens 4 Teilnehmer
an den Start gehen. Sie können in SchH-, IP-, FH-,
BH-, WH- und RT-Prüfungen vorgeführt werden.
Es steht jedem HF frei, eine abgelegte Prüfung ohne
Einhaltung einer bestimmten Frist zu wiederholen, jedoch
nicht innerhalb einer Prüfung. Es dürfen nur
gesund erscheinende Hunde zur Prüfung geführt
werden.
Hunde können an einem Prüfungstermin nur zu
einer Stufe zugelassen werden, ausgenommen BH.
Hat ein Hund ein SchH- oder IP- Ausbildungskennzeichen
erhalten, so darf er zur nächsthöheren Prüfungsstufe
erst nach 4 Wochen geführt werden.
Von BH zu SchH 1/FH und von SchH zu FH sind keine Wartezeiten
vorgeschrieben, so weit das Zulassungsalter erreicht
ist.
Zulassungsbestimmungen
Vereinveranstaltungen sind für alle Mitglieder
der dem VDH angeschlossenen Vereine/Verbände
offen.
Vor der ersten Teilnahme an einer SchH-Prüfung
ist für jeden Hund eine bestandene BH-Prüfung
nachzuweisen, die innerhalb des AZG-Verbandes abgelegt
sein muss.
Hunde, die in deutschen Eigentum stehen und im
Ausland ein AKZ erworben haben, müssen vor
dem Ablegen einer weiteren SchH- oder IP-Prüfung
in Deutschland den Nachweis einer bestandenen BH-Prüfung
im AZG-Bereich erbringen.
Hunde, die von ausländischem in deutsches
Eigentum übergehen, müssen vor Ablegen
einer weiteren Prüfung eine BH-Prüfung
unter einem AZG-LR nachweisen.
Hunde, die ständig in ausländischem Besitz
stehen und in Deutschland eine Prüfung ablegen,
brauchen bei Vorlage des ausländischen Leistungsnachweises
keine BH-Prüfung |